(A) Rechnungsanschrift
Die Rechnungsanschrift und der/die Eigentümer sind identisch. In einigen wenigen Fällen kann der Rechnungsempfänger (z.B. bei Erbengemeinschaften) nach Absprache abweichen.
(B) Kontakt
Die für den Erlass des Bescheides zuständige Behörde mit Sitz und Anschrift sowie dem zuständigen Werkleiter.
(C) Kundennummer, Rechnungseinheit, ehem. Buch.Zeich, und ggfls. Rechnungsummer
Mit diesen Nummern ist es einfach und schnell möglich die Kundendaten zu finden. Unter der Kundennunmmer sind alle Daten zu dem/n Eigentümer/n erfasst. Die Rechnungseinheit bezieht sich auf die im Bescheid zugrunde gelegten Grundstücke. Unter einer Rechnungseinheit können verschiedene zusammenhängende Grundstücke zusammengefasst werden.
(D) Ansprechpartner
Sachbearbeiter, der den Bescheid erstellt hat, mit den entsprechenden Kontaktdaten.
(E) QR-Code
Mit diesem Code können Sie an unserem Kassenautomaten im Kundenzentrum bequem Ihren Kontostand einsehen, beziehungsweise direkt einzahlen.
(F) Abgabenbescheid wiederkehrender Oberflächenwasserbeitrag
Das ist die verwaltungsrechtliche Bezeichnung für die "Rechnung". In diesem Fall ist es die Abgabe für die Beseitigung des Niederschlagswassers, das in den Kanal eingeleitet wird oder eingeleitet werden kann. Hier steht noch das Datum, ab wann der Beitrag zu bezahlen ist.
(G) Grundstück
Das ist die Bezeichnung des/der Hauptgrundstück(e)s, für das Sie den Beitrag bezahlen.
(H) Rechtliche Grundlagen
Aufgrund dieser Gesetze wird der wiederkehrende Oberflächenwasserbeitrag erhoben. Alle Gesetze können über das Internet abgerufen werden. Die Abgabensatzung ist sowohl auf dieser Homepage als auch auf jener der Stadt Speyer zu finden.
(I) Jahresbeitrag
Für jedes einzelne Grundstück wird der Jahresbeitrag separat aufgelistet. Er errechnet sich durch eine Multiplikation der beitragspflichtigen Gesamtfläche mit dem Beitrag/m².
(J) Beitrag/m²
Das ist der Beitragssatz, der zurzeit in Speyer für jeden beitragspflichtigen Quadratmeter erhoben wird.
(K) Beitragspflichtige Gesamtfläche
Diese Angabe wird aus dem Feststellungsbescheid entnommen (siehe nachfolgende Seiten).
(L) Dauerbescheid
Der wiederkehrende Oberflächenwasserbeitrag gilt auch für die Folgejahre. Solange sich am Grundstück, dem Beitragssatz und den Eigentumsverhältnissen nichts ändert, wird kein neuer Bescheid verschickt.
(M) Fälligkeit
Die Höhe und die Fälligkeitstermine werden hier für das laufende Jahr angegeben.
Im nächsten Absatz wird die Höhe und die Fälligkeitstermine für die Folgejahre mitgeteilt.
Es gibt folgende Fälligkeitstermine:
- eine Fälligkeit im Jahr am 01.07. - (wie hier im Beispiel) oder
- vier Fälligkeiten jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11..