(Q)Feststellung des Maßstabes Mit diesem Bescheid wird die beitragspflichtige Fläche festgestellt. Das ist die Flächengröße, für die Sie den Beitrag bezahlen müssen. Er wird gleichzeitig mit dem Abgabenbescheid verschickt.
(R)Eigentümer
Der oder die Eigentümer sind beim wiederkehrenden Oberflächenwasserbeitrag beitragspflichtig. Und zwar solange, bis die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch vollzogen ist.