(S) Tatsächlich bebaute/versiegelte Fläche
Die beitragspflichtige Fläche wird für alle bebauten und versiegelten Flächen eines Grundstückes berechnet, unabhängig davon, ob diese dem Kanal zu geführt werden oder nicht.
(T) Beitragspflichtiges Grundstück
Hier wird die Berechnung der beitragspflichtigen Fläche für jede einzelne Flurstücks-Nummer aufgeführt. Die Gesamtfläche des Grundstückes wird mit dem Abflussbeiwert multipliziert, um die beitragspflichtige Fläche zu erhalten.
(U) Abflussbeiwert
Der Abflussbeiwert ist der Faktor, mit dem die beitragspflichtige Gesamtfläche errechnet wird. Ist die Grundstücksfläche komplett bebaut und versiegelt - wie hier im Beispiel - beträgt der Abflussbeiwert 1,0.
Der Mindestabflussbeiwert orientiert sich an der Grundflächenzahl im Bebauungsplan, wenn einer vorhanden ist. Weitere detaillierte Regelungen zum Mindestabflussbeiwert werden in § 6 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung getroffen. Sollte die tatsächlich bebaute und versiegelte Fläche eines Grundstückes höher als der jeweilige Mindestabflussbeiwert sein, wird der Faktor um jeweils 0,1 angepasst. Der Abflussbeiwert ist dann ermittelt, wenn die beitragspflichtige Fläche mindestens so groß ist, wie die tatsächlich bebaute und versiegelte Fläche.
(V) Wirksamkeit
Ab diesem Datum muss für das Grundstück der wiederkehrenden Oberflächenwasserbeitrag bezahlt werden. In der Regel ist das das Datum des Eigentümerwechsels im Grundbuch.