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SWS-Kundenzentrum

Industriestraße 23
67346 Speyer

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Oberflächenwasser

Oberflächenwasser

Oberflächenwasser

Was ist das? 

Oberflächenwasserbeitrag
Als Oberflächenwasser wird Wasser bezeichnet, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche befindet. Dazu zählt auch nicht versickertes Niederschlagswasser, das in urbaner Bebauung geordnet abgeleitet werden muss.

Oberflächenwasser Gesamtpreis Erläuterung
Wiederkehrender Beitrag* 0,47 €/m² Abflussfläche = Abflussbeiwert (Grundflächenzahl) x Grundstücksfläche

* Beitragspflicht besteht für alle Grundstücke, soweit sie an den Abwasserkanal angeschlossen sind, angeschlossen werden können oder für sie andere Anlagen (zum Beispiel Versickerungsbecken) vorgehalten werden. Beitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Nach § 873 Absatz 1 BGB ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Eintragung im Grundbuch erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der wiederkehrende Oberflächenwasserbeitrag?

Warum wird der wiederkehrende Oberflächenwasserbeitrag erhoben?

Wer bezahlt den Beitrag?

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Wechsel des Beitragsschuldners ist binnen eines Monats den Entsorgungsbetrieben anzuzeigen.

Mehr Informationen 

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