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SWS-Kundenzentrum

Industriestraße 23
67346 Speyer

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr
Do: 7.30 bis 18.00 Uhr
Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

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Telefonischer Kundenservice

06232/625-0

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Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr

Notfallnummern

24 h erreichbar

Strom/Straßenbeleuchtung:

06232/625-4000

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Glasfaser:

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Abschlagsinformationen

Informationen zu Ihrem Abschlag

Was ist der Abschlag und wie setzt er sich zusammen?

Unter Abschlagszahlungen versteht man Teilzahlungen auf die voraussichtlichen jährlichen Energiekosten, um die finanzielle Belastung der Kunden gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen. Bei den Stadtwerken Speyer werden in der Regel elf monatliche Abschlagszahlungen rückwirkend für die Energielieferung des vorhergehenden Monats verlangt. Im zwölften Monat erfolgt die Abrechnung, bei der die geleisteten Abschläge gegen die tatsächlich angefallenen Energiekosten aufgerechnet werden. Hieraus entsteht eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

Die Abschlagsberechnung ist grundlegend von drei Einflussfaktoren abhängig. Ein Bestandteil der Abschlagsberechnung ist der prognostizierte Jahresverbrauch. Dieser wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegeben. Die beiden weiteren Berechnungsfaktoren sind der aktuell gültige Arbeitspreis und der vertraglich vereinbarte Grundpreis.

Berechnung des Abschlagsbetrages

Schritt 1: Voraussichtliche Energiekosten berechnen
(Prognostizierter Jahresverbrauch in kWh x aktueller Arbeitspreis pro kWh) + Grundpreis

Schritt 2: Monatlichen Abschlag berechnen
Voraussichtliche Energiekosten ÷ Anzahl Monate = monatlicher Abschlag

Abschlagsanpassung

Es gibt unterschiedliche Gründe wieso sich ein Abschlag für den Kunden ändert:

Der Abschlag kann auf Wunsch des Kunden oder vom Versorger angepasst werden.

Wie rechnen die SWS ab?

Die Stadtwerke Speyer rechnen nicht alle Kunden zum Jahresende ab, sondern jeden Monat eine bestimmte Kundengruppe. Dies nennt sich „rollierende Abrechnung“.

Die rollierende Abrechnung hat den Vorteil, dass sich das Kundenaufkommen nach Erhalt der Abrechnung über das ganze Jahr verteilt. Somit ist eine individuelle und vollumfängliche Kundenbetreuung zu  garantieren. Würden alle Kunden zeitgleich abgerechnet werden, würde sich das Kundenaufkommen ballen und die Bearbeitung entsprechend länger andauern.
Die Ablesung wird durch den Netzbetreiber oder durch den Kunden selbst (Ablesekarte) getätigt und dem Versorger mitgeteilt.

Wichtungstabelle

Würde man monatliche Verbrauchsprognosen als Basis nutzen, würde sich für jeden Monat ein anderer Abschlagsbetrag ergeben – in den Sommermonaten müsste man einen geringeren Abschlag zahlen, in den Wintermonaten einen höheren Abschlag. Dies wird anhand der Wichtungstabelle verdeutlicht:

Erläuterung zur Wichtungstabelle

Exemplarisch wird die Wichtungstabelle im Erdgas herangezogen. Die Wichtungstabelle weist auf, wie viel Prozent des Jahresverbrauchs in welchen Monaten bezogen wird. Es lässt sich direkt erkennen, dass die kälteren Monate (Oktober bis einschließlich März) prozentual eindeutig mehr ins Gewicht fallen als die Monate, in denen es wärmer ist. Das halbe Jahr über den Herbst und den Winter macht entsprechend knapp 78% des Gesamtjahresverbrauchs aus.

Um schwankende Abschlagszahlungen für den Kunden zu vermeiden, wird ein Mittelwert gebildet, der monatlich gleichbleibend beglichen wird.

Gibt es Ausnahmen in der Berechnung?

Ja, Ausnahmen gibt es für Neukunden und für Neueinzüge. Wenn ein Kunde beispielsweise im Oktober umzieht und die Jahresabrechnung für das neue Wohngebiet im März liegt, verteilt sich die Abschlagsberechnung auf sechs heizstarke Monate. Laut Wichtungstabelle entsprechend auf circa 78% des Gesamtenergiebedarfs. Hierdurch ergibt sich für diesen Zeitraum ein höherer Abschlag, als wenn sich die Berechnung über zwölf Monate erstreckt. Im Umkehrschluss würde sich ein niedrigerer Abschlag ergeben, wenn die Berechnungsgrundlage ein Einzug im April mit Jahresabrechnung im September wäre. Identisch verhält es sich bei Neuanmeldungen.